Saldoklage „unschlüssig“ abzuweisen?

VonRechtsanwalt Felsch

Saldoklage „unschlüssig“ abzuweisen?

Der Kläger läuft bei der Beitreibung rückständiger Mietforderungen Gefahr, das seine Klage wegen eines Verstoßes gegen das sog Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 ZPO ünschlüssiig abgewiesen wird, schlüsselt er die Forderung nicht nach Forderung, Zahlung und Tilgung auf und macht nur den sog. „Saldo“, also das Ergebnis unter dem Strich geltend.

Die Klage kann dann als unschlüssig abgewiesen werden, was insofern frustrierend sein kann, als dass das Gericht in eine Sachhprüfung gar nicht einsteigt.

Das hat für das erkennende Gericht aber Grenzen, wie der BGH in seiner Entscheidung BGH, 06.02.2019, VIII ZR 54/18 ausführt.

In einer Klage auf Mietrückstand in der der Vermieter die geschuldete Bruttomiete mit den vom Mieter gezahlten Beträgen und den Forderungen vergleicht, handelt es sich nicht um eine „unzulässige Saldoklage“, wenn die einzelnen Ansprüche nach Betrag und ggf. Monat aufgeschlüsselt werden. In Ermangelung einer detaillierteren Gliederung des Anspruchs ist eine Auslegung des Anspruchs erforderlich. Ein Rückgriff auf die gesetzliche Zuteilungsordnung nach § 366 Abs. 2 BGB (ggf. in entsprechender Anwendung) kommt in Betracht.

Urteil des BGH vom 06.02.2019, Ref .: VIII ZR 54/18

Über den Autor

Rechtsanwalt Felsch administrator

Rechtsanwalt Thilo Felsch studierte in Freiburg im Breisgau, Fribourg (Schweiz) und Marburg Rechtswissenschaften, bevor er in Darmstadt im Jahr 2006 mit dem zweiten Staatsexamen seine juristische Ausbildung abschloss. Rechtsanwalt Felsch ist schwerpunktmäßig im Mietrecht, Verkehrs- und Strafrecht tätig. Seit dem Jahr 2019 ist Rechtsanwalt Felsch aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und einer gesonderten theoretischen Ausbildung zudem berechtigt, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Rechtsanwalt Felsch unterstützt Sie beim rechtlich korrekten Umgang mit Ihren Mietern oder Vermietern, mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder zur Sicherung Ihres Eigentums. Rechtsanwalt Felsch führt durch das Vollstreckungsrecht und hilft Ihre Rechte und Forderungen beim Gegner durchzusetzen. Rechtsanwalt Felsch unterstützt Sie als Beschuldigten im Strafverfahren -seinem besonderen Interessengebiet und zahlreichen Vertretungen- auch bundesweit. Rechtsanwalt Felsch ist Dozent beim CBG Christliches Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe Kassel GmbH. Rechtsanwalt Felsch vertritt die Interessen der Anwaltschaft im Vorstand der Kasseler Sektion des Deutschen Anwaltvereins in Kassel.