Mietrecht

Räumung jetzt!

Egal, ob Sie Vermieter oder Mieter sind – machen Sie Ihre Ansprüche auf Miete, Räumung, Minderung, etc. geltend. Reichen Sie Ihre Unterlagen bei mir ein und lehnen Sie sich zurück.

Schon das bloße Abwarten kann im Mietrecht nachteilig für Sie sein. Handeln Sie jetzt. Sonst kostet Ihr Abwarten mehr, als der Anwalt.

Kontaktieren Sie uns oder reichen Sie über die nachfolgenden Fragebogen gleich Ihr Anliegen bei mir ein.

Folgende Angaben sind für eine schnelle Bearbeitung durch Rechtsanwalt Felsch hilfreich

Was soll ich für Sie tun?
Nummer unter welcher Sie zuverlässig erreichbar sind (z.B. Handynummer)
Bitte machen Sie hier nur Angaben, falls Sie mit einer Kontaktaufnahme per Email einverstanden sind
Name Mietpartei wie im Mietvertrag verzeichnet
Bitte Gesamtrückstand und die (zu geringen) Einzelzahlungen mit Datum der Gutschrift angeben (z.B. 560€ mtl.; 289€ am 15.01.19, 435€ am 08.02., 500€ am 19.03.)
Soweit nicht anders vereinbart wird die Miete in einem gesonderten (preiswerteren) Verfahren gerichtlich tituliert, damit Ihnen kein Zeitverlust entsteht.
Hier haben Sie Gelegenheit, den Mietvertrag als PDF hochzuladen (Hinweis: Ohne Kenntnis der Mietvertragsbedingungen ist eine Bearbeitung in aller Regel nicht möglich).
Hier haben Sie Gelegenheit, weitere Korrespondenz (z.B. Kündigungen, Mahnungen) als PDF hochzuladen.
Hier haben Sie Gelegenheit, ergänzende Angaben zu machen.
Ich bin einverstanden, dass meine Angaben zum Zwecke der Bearbeitung durch die Kanzlei Legrand Felsch nach Maßgabe der auf dieser Domain verfügbaren Datenschutzerklärung, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGV) erfasst und verarbeitet und gelöscht werden.
Das Ausfüllen des Fragebogens führt zu keiner Verpflichtung einer mandatsbezogenen Tätigkeit durch Rechtsanwalt Felsch. Insbesondere bei auslaufenden Fristen ist Rechtsanwalt Felsch unter einer der ausgeschriebenen Telefonnummern persönlich anzurufen. Das Ausfüllen des Formulares stellt ein Hilfsmittel zur Mandatsdurchführung dar, d.h. ein Mandat muss von hier bestätigt worden sein. Das Mandat kommt in der Regel erst mit Bestätigung durch Rechtsanwalt Felsch und durch Mitteilung eines Aktenzeichens zustande.