Nur eine Frage ….?

…. wollen -häufig Anrufer mit unterdrückter Rufnummer- beantwortet haben und geben sich erstaunt, wenn man sie darüber aufklärt, dass auch eine sog. Erstberatung (§ 34 RVG) etwas kostet.

Wir Anwälte sind in aller Regel „Überzeugungstäter“ und helfen gerne, können und wollen aber nicht kostenlos arbeiten.

Wenn Sie über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, können Sie unter persönlicher Vorsprache und Glaubhaftmachung Ihrer Vermögensverhältnisse bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (zu ermitteln über den angegebenen Link Gerichtsverzeichnis) einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen, mit welchem Sie die Beratung bei einem Anwalt Ihrer Wahl nur maximal 15 € kostet.

Für alle anderen Ratsuchenden mit ausreichenden Mitteln gilt: Ersparen Sie sich und mir das für beide Seiten zeitraubende Gespräch und erklären Sie im Fragebogen unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und Ihres Sachverhalts was Ihnen mein Rat wert ist.

Ich teile Ihnen kurzfristig mit, ob ich Sie für das ausgerufene Honorar im Rahmen einer Erstberatung beraten kann.

PS: Wussten Sie, dass die letzte Gebührenerhöhung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus dem Jahre 2013 datiert?

Hier haben Sie Gelegenheit Angaben zur Sache zu machen.
Nummer unter welcher Sie zuverlässig erreichbar sind (z.B. Handynummer, oder Festnetz mit Anrufzeiten)
Bitte machen Sie hier nur Angaben, falls Sie mit einer Kontaktaufnahme per Email einverstanden sind
Hier haben Sie Gelegenheit, den Mietvertrag als PDF hochzuladen.
Hier haben Sie Gelegenheit Bilder (Schaden, Örtlichkeit, Verletzung, etc.) hochzuladen.
Ich bin einverstanden, dass meine Angaben zum Zwecke der Bearbeitung durch die Kanzlei Legrand Felsch nach Maßgabe der auf dieser Domain verfügbaren Datenschutzerklärung, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGV) erfasst und verarbeitet und gelöscht werden.
Das Ausfüllen und Absenden des Fragebogens führt zu keiner Verpflichtung einer mandatsbezogenen Tätigkeit durch Rechtsanwalt Felsch. Insbesondere bei auslaufenden Fristen ist Rechtsanwalt Felsch unter einer der ausgeschriebenen Telefonnummern persönlich anzurufen. Das Ausfüllen des Formulares stellt ein Hilfsmittel zur Mandatsdurchführung dar, d.h. ein Mandat muss von hier bestätigt worden sein. Das Mandat zur Erstberatung kommt in der Regel erst mit Bestätigung durch Rechtsanwalt Felsch und durch Mitteilung eines Aktenzeichens und einer Vorschussanforderung zustande.